Bitte bestätigen Sie die folgenden Felder um auf dieser Website kaufen oder buchen zu können
-
Sie haben die Möglichkeit erhalten, die Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Abschluss der Bestellung zu lesen
-
Sie sind als angemeldeter Benutzer und Zahlender 18 Jahre oder älter. Sie sind ermächtigt, weitere Personen hinzu zu fügen. Die Daten, die Sie über sich und weitere Personen eingetragen haben entsprechen der Wahrheit.
-
Ihre persönlichen Buchungsdaten können entsprechend den Gesetzen und Regelungen sowie der Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schwimmschule Delphin verwendet werden. Schwimmschule Delphin verkauft oder gibt keine Daten an Dritte weiter, es ei denn es ist gesetzlich vorgeschrieben.
EU GDPR bedeutet dass Ihre Daten nur so lange wie notwendig und in Übereinstimmung mit weiteren Regeln und Gesetzen gespeichert werden. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Sie können in die gespeicherten Daten jederzeit Einblick nehmen und Sie können ggfs. auf Löschung bestehen.
-
Wir respektieren deine Privatsphäre! Diese Website verwendet keine Tracking-Cookies - Nicht Google, nicht Facebook, nichts!
-
Ihre Daten werden ausschließlich von dazu bevollmächtigten Personen zur Bearbeitung Ihrer Buchung oder Bestellung verwendet.
-
Mehrwertsteuer (so zutreffend) ist in Ihrer Rechnung/Quittung ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Delphin - AquaCreation GmbH
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits dem Kunden (im Folgenden Teilnehmer/TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Delphin, AquaCreation GmbH (im Folgenden SSD genannt). Bei Anmeldung machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit der Buchung sodann anerkennen.
1. Abschluss des Schwimmschulvertrages
Der Buchungsvertrag (BV) kommt durch den Abschluss der Onlinebuchung zu Stande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle im BV mit aufgeführten Kursteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr für den gebuchten Zeitraum/Kurs ist grundsätzlich im Voraus, spätestens aber zum Fälligkeitsdatum der Rechnung zu zahlen. Danach tritt der Verzug ein.
Zu Beginn eines neuen Buchungszeitraumes erhält der TN eine aktuelle Rechnung. Konkret befristete Kompaktkurse (z.B. Anfängerkurse/AquaCyclingkurse) sind vor Kursbeginn durch Einmalzahlung zahlbar und fällig. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten wurde. Die Absage gegenüber der SSD bedarf der Schriftform.
3. Laufzeit und Verlängerung
Der jeweilige Schwimmschulvertrag hat eine Laufzeit. Damit wir Ihre Kurse besser planen können benötigen wir ausreichend Zeit vor Quartals- bzw. Halbjahresbeginn. Darum gelten folgende Laufzeiten und Kündigungsfristen:
- Level 1-4 Kurse und Pingu-Kurse: bis zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres, also bis zum 30. Juni oder bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderhalbjahr, wenn er nicht bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf, also spätestens bis zum 15. Mai, beziehungsweise bis zum 15. November eines jeden Jahres bei der SSD schriftlich gekündigt wird.
- Anfängerkurse, AquaCyclingkurse und Kurse an Land enden ohne Kündigung zum im BV angegebenen Datum.
- Family- oder AquaFitness Jahres-Abos gelten für 12 Kalendermonate bzw. zum nächsten darauf folgenden Quartalsende. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Kalendermonate, wenn das jeweilige Abo nicht sechs Wochen zum Ablauf der laufenden 12-Monatsperiode bei der SSD schriftlich gekündigt wird.
- Babyschwimmkurse und 3 Monats Aquafitness Abos haben eine Laufzeit bis jeweils Ende des Kalenderquartals. Sie verlängern sich automatisch um weitere 3 Kalendermonate, wenn sie nicht sechs Wochen zum Ablauf des laufenden Quartals bei der SSD schriftlich gekündigt werden. 6 Monats AquaFitness Abos haben eine Laufzeit bis zum Ende des jeweils übernächsten Kalenderquartals. Sie verlängern sich automatisch um weitere 6 Kalendermonate, wenn sie nicht sechs Wochen zum Ablauf bei der SSD schriftlich gekündigt werden.
4. Leistungen
Der Umfang der von der SSD geschuldeten, beziehungsweise der von Drittveranstaltern von der SSD vermittelten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben im BV. Unterrichtsfreie Zeiten / Ferien der SSD wer- den jeweils vor Beginn eines Halbjahres festgelegt und sind bei der Berechnung der Kursgebühr bereits als Abzugsposten berücksichtigt. Nach bestandenen Schwimmprüfungen können Abzeichen und Urkunden gegen Gebühr erworben werden.
5. Leistungs/ Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SSD von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SSD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Ämnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Die SSD wird Sie über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Festlegung des Stundenplans beziehungsweise der Kurszeiten nimmt die SSD jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres vor. Termin und Änderungswünsche von TN werden dabei soweit als möglich berücksichtigt, wenn sie bis spätestens eineinhalb Monate vor Ablauf der jeweiligen Halbjahresperiode schriftlich bei der SSD eingehen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten bzw. die Betreuung durch bestimmte Kursleiter/innen. In dringenden Fällen behält sich die SSD derartige Änderungen auch innerhalb der jeweiligen Laufzeit vor. Der Wechsel zu einer anderen Schwimmeinrichtung der SSD ist grundsätzlich nach vorheriger Absprache möglich. Wechseltermin und neue Gruppeneinteilung wer- den von der SSD im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt. Im Interesse eines erfolgreichen Gruppenunterrichts, insbesondere in den PINGU, DELPHIN- Kinder sowie Anfängerkursen werden ausreichende Wassergewöhnung, Selbständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder vorausgesetzt und durch die SSD bei einem „Probeschwimmen“ überprüft. Führt diese Überprüfung zu begründeten Beanstandungen, ist die SSD berechtigt, das Kind für den geplanten Kurs abzulehnen, bzw. einen anderen SSD-Kurs vorzuschlagen.
6. Kündigung durch die Schwimmschule
Die SSD kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschulvertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs pp. trotz vorheriger Abmahnung durch die SSD oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschulvertrages gerechtfertigt ist. Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/innen und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen der Kursleiter nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt. Kündigt die SSD, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren pp.; die SSD muss jedoch gegebenenfalls den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile erstatten, die sie aus der Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, Übertragbarkeit
Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- oder verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Bei attestierter schwerer Erkrankung kann im Einzelfall eine Kulanzregelung erarbeitet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursachen von der SSD nicht zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung der SSD für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die SSD haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen dritter Unternehmen, die die SSD lediglich vermittelt hat und die in der Programmausschreibung auch als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für während des Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen wird nicht gehaftet. Der Nutzer und seine Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. Insbesondere darf der direkte Schwimmhallen-Bereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SSD anwesend ist. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
9. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen die SSD verjähren ein Jahr nach Ende der jeweiligen Laufzeit.
10. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SSD ist ohne deren vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus der Buchung und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
11 . Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbesondere dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am Nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der SSD in Hamburg.
13. Sonstiges
Der SSD stehen alle Urheber/ Nutzungsrechte an Foto und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto, Film oder Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SSD Personal gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.